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KG: Haftung eines Lebensmittelimporteurs für mit Fremdkörpern verunreinigte Ware

Vereinbart ein Lebensmittelimporteur die Lieferung von Ware frei von anorganischen Fremdkörpern, handelt er schuldhaft i. S. v. § 280 Abs. 1 S. 2 BGB, wenn er nicht sicher-stellt, dass sein ausländischer Lieferant geeignete Maßnahmen trifft, um solche Fremdkör-per bei der Produktion aufzudecken, wenn bei einer früheren Lieferung bereits entsprechende Verunreinigungen aufgetreten sind.

KG, Urteil vom 9.7.2026 – 2 U 1017/20

(Amtlicher Leitsatz)