Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am 24.7.2026 zwei überarbeitete Standards für das Qualitätsmanagement in WP-Praxen verabschiedet: IDW-Qualitätsmanagementstandard „Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (07.2026))“ und IDW-Qualitätsmanagementstandard „Auftragsbegleitende Qualitätssicherung (IDW QMS 2 (07.2026))“. Die Überarbeitung berücksichtigt die vom IAASB am 23.9.2025 in den „Narrow Scope Amendments zu den ISQMs, ISAs und ISRE 2400 (Revised)“ (PIE Track 2) veröffentlichten Änderungen des ISQM 1 und des ISQM 2. Die Umsetzung dieser Änderungen in den IDW QMS führt u. a. zu einer Verringerung des Pflichtanwendungsbereichs für auftragsbegleitende Qualitätssicherung auf gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und auf betriebswirtschaftliche Prüfungen nach § 2 Abs. 1 WPO oder verwandte Dienstleistungen, wenn es sich nach den Regelungen oder Maßnahmen der WP-Praxis um eine angemessene Reaktion auf festgestellte qualitätsgefährdende Risiken handelt. Darüber hinaus wurden auch die seit der Verabschiedung des IDW QMS 1 (09.2022) in §§ 49 und 50 Berufssatzung WP/vBP vorgenommenen Änderungen im IDW QMS 1 (07.2026) berücksichtigt. Die neuen IDW-QMS ersetzen den IDW QMS 1 (09.2022) „Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis“ und den IDW QMS 2 (09.2022) „Auftragsbegleitende Qualitätssicherung“. IDW QMS 1 (07.2026) ist verpflichtend ab dem Zeitpunkt der Verabschiedung durch den HFA (24.7.2026) anzuwenden. Die Änderungsfassungen beider IDW-Qualitätsmanagementstandards können Mitglieder unter www.idw.de abrufen. Die beiden IDW-Verlautbarungen sind auch in der Online-Ausgabe der IDW-Verlautbarungen aus dem IDW Verlag sowie in Kürze auch als Print on Demand erhältlich.
(IDW Aktuell vom 4.8.2026)

