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BGH: Pflichtangaben in Verkaufsprospekt (hier: Erwerb und Betrieb eines Suezmax-Tankers)

Zu der Pflicht, in einem Verkaufsprospekt für die Beteiligung an Gesellschaften, deren Unternehmensgegenstand unter anderem der Erwerb und Betrieb eines Suezmax-Tankers ist, Angaben zu dem bestehenden Angebot an und der bestehenden Nachfrage nach Transportkapazitäten sowie deren prognostizierter Entwicklung zu machen.

BGH, Beschluss vom 9.6.2026 – XI ZB 7/24

(Amtlicher Leitsatz)