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Europäische Kommission: Google verstößt gegen DMA: EU-Kommission verhängt 890 Millionen Euro Geldbuße

Die Europäische Kommission hat zwei Entscheidungen zu Verstößen von Google gegen das Gesetz über Digitale Märkte (DMA) getroffen: Google hat gegen den DMA verstoßen, indem es zum einen seine eigenen Dienste in der Google-Suche bevorzugt hat; zum zweiten hat der Konzern Unternehmen daran gehindert, Verbraucher auf alternative, oft günstigere Verkaufskanäle auf Google Play weiterzuleiten (Steering). Deshalb hat die EU-Kommission gegen Google Geldbußen in Höhe von 460 Millionen Euro sowie in Höhe von 430 Millionen Euro verhängt.

Entschlossene, aber ausgewogene Maßnahmen

Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, gerechten und wettbewerbsfähigen Wandel, sagte: „Google hat die Bestimmungen des Gesetzes über digitale Märkte nicht ordnungsgemäß eingehalten, und wir haben heute entschlossene, aber ausgewogene Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen, um diese Verstöße zu ahnden. Die besten Produkte sollten sich durchsetzen, weil sie besser sind – und nicht, weil sie dem Unternehmen gehören, das die Suchmaschine betreibt. Und die europäischen Verbraucher haben ein Recht darauf, von den App-Entwicklern darüber informiert zu werden, wo sie die besten Angebote in Anspruch nehmen können – auch wenn der Betreiber des App-Stores daran nicht beteiligt ist. Das ist das Versprechen des DMA: Fairness, Auswahl und Innovation auf den digitalen Märkten zum Wohle aller europäischen Bürger zu schützen.“

Maßnahmen, die Google ergreifen muss

Die Europäische Kommission hat Google angewiesen: 

  1. Drittanbieter-Dienste, die in den Suchergebnissen von Google erscheinen, fair und diskriminierungsfrei im Vergleich zu den eigenen Diensten zu behandeln.
  2. App-Entwicklern, die ihre Apps über den Google Play Store vertreiben, sowohl technisch als auch vertraglich die Möglichkeit zu geben:
  • frei zu kommunizieren;
  • Angebote zu bewerben;
  • Verträge mit Nutzern innerhalb und außerhalb des Google Play Stores abzuschließen.

Nächste Schritte

Google ist verpflichtet, den Entscheidungen der Kommission innerhalb von 60 Tagen nachzukommen; andernfalls drohen dem Unternehmen Zwangsgelder von bis zu 5 Prozent seines weltweiten Gesamtumsatzes.

Die Kommission steht weiterhin im Dialog mit Google, um die Einhaltung ihrer Entscheidungen und des DMA im Allgemeinen sicherzustellen.

Ausführliche Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung. 

PM v. 23. Juli 2026