Das Arbeitsrecht muss immer wieder darauf hin überprüft werden, ob es trotz einer gewandelten Gesellschaft und Arbeitswelt noch den richtigen Rechtsrahmen bietet. Ziel jeder Reform darf nicht die einseitige Übervorteilung der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite, sondern muss eine beschäftigungsfreundlichere und im sozialen Schutz zielgerichtete Balance sein.

