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BAG: Anfechtung des Arbeitsverhältnisses – rechtskräftige Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung

Das BAG hat mit Urteil vom 18.2.2021 – 6 AZR 92/19 – entschieden:

1. Die Rechtskraft eines der Klage stattgebenden Urteils im Kündigungsschutzprozess schließt die Möglichkeit aus, den Arbeitsvertrag durch die Anfechtung der zum Vertragsschluss führenden Willenserklärung wieder zu beseitigen (Rn. 9 f.).

2. Die für ein Rechtsmittel erforderliche Beschwer fehlt, wenn die Partei in der  Vorinstanz obsiegt hat und in der höheren Instanz lediglich eine andere Begründung erreichen will. Die Parteien können das Gericht nicht zur Erstattung eines Rechtsgutachtens zwingen (Rn. 11, 19).

(Orientierungssätze)

Angewandte Bestimmungen: BGB § 142 Abs. 1; KSchG § 4 Satz 1, ZPO § 559 Abs. 1, § 562 Abs. 1