Barth muss demnächst im Wirecard-Untersuchungsausschuss auftreten. Im Dezember hatte er die Aussage verweigert mit dem Hinweis, er sei nicht rechtswirksam von allen Wirecard-Vorständen von seiner Schweigepflicht entbunden worden. Der Bundesgerichtshof entschied dann nach einer klage des Ausschusses, dass Barth sich darauf nicht berufen kann – es genüge, dass ihn der Insolvenzverwalter entbunden habe.
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