Ein Altersentlastungsbetrag gemäß § 24a EStG ist im Rahmen der Ermittlung der den Vermögensbereichen zuzuordnenden Einkünfte –und damit auch zugunsten des Insolvenzverwalters– zu berücksichtigen.
![](https://betriebs-berater.com/wp-content/uploads/2021/01/imago0109389684h-1-820x410.jpg)
01.01.2021, Berlin, Deutschland, - Ein älteres Pärchen geht durch einen Park spazieren *** 01 01 2021, Berlin, Germany, An elderly couple walks through a park
Urteil vom 27. Oktober 2020, VIII R 19/18
Ein Altersentlastungsbetrag gemäß § 24a EStG ist im Rahmen der Ermittlung der den Vermögensbereichen zuzuordnenden Einkünfte –und damit auch zugunsten des Insolvenzverwalters– zu berücksichtigen.