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BMJV: Forschungsbericht zur Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle und zur Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl vorgelegt

Derzeit gibt es in Deutschland 26 Verbraucherschlichtungsstellen, die auf einzelne Rechtsgebiete spezialisiert sind und Streitigkeiten zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Unternehmen etwa in den Bereichen Banken, Reise oder Versicherungen schlichten. Um den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Zugang zu einer qualifizierten Verbraucherschlichtung auch dann zu ermöglichen, wenn keine branchenspezifische Schlichtungsstelle zur Verfügung steht, haben wir die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl finanziell gefördert. Ergänzend haben wir ein wissenschaftliches Forschungsvorhaben zur Funktionsweise der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle in Auftrag gegeben, um beurteilen zu können, ob und ggf. inwiefern es Anpassungsbedarf gibt. Das Forschungsvorhaben wurde zwischenzeitlich auf die Universalschlichtungsstelle des Bundes erstreckt, die im letzten Jahr die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle abgelöst hat.

Verbraucherschutzstaatssekretär Prof. Dr. Christian Kastrop erklärt:
„Das Gutachten zeigt: Sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch Unternehmen loben die Arbeit der Verbraucherschlichtungsstelle. Beide Gruppen sehen Schlichtungsverfahren als einfacher, schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren an. Auch schätzen beide Seiten die Verbraucherschlichtungsstelle für ihre hohe Serviceorientierung und Neutralität und nehmen sie als vertrauenswürdig wahr.
Jedoch nehmen immer noch vergleichsweise wenige Unternehmen an einem Schlichtungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle teil, um eine Einigung zu erzielen. Die zentrale Frage, die wir uns hier stellen lautet also: Wie können künftig noch mehr Unternehmen für die Teilnahme an der Verbraucherschlichtung gewonnen werden? Denn für uns ist klar: Verbraucherschlichtung bietet auch für Unternehmen Vorteile. Stimmen Unternehmen einem Schlichtungsverfahren zu, machen sie deutlich, dass sie das Anliegen ihrer Kundinnen und Kunden ernst nehmen und bereit sind, eine schnelle und kostengünstige Lösung zu finden. Das dient der Kundenzufriedenheit, kann die Kundenbindung nachhaltig stärken und kommt damit auch langfristig dem Unternehmen zugute.“

Das Gutachten wurde von den Wissenschaftlern Dr. Naomi Creutzfeldt (Universität Westminster) und Dr. Felix Steffek (Universität Cambridge) erstellt. In dem Gutachten sind Erkenntnisse in Bezug auf Inanspruchnahme, Fallzahlen, Arbeitsweise, Verfahrensdauer, Erfolgsquoten, Kosten und Entgelte der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle und der Universaltschlichtungsstelle des Bundes enthalten. Das Gutachten wurde dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.

(Newsletter BMJV vom 19.2.2021)