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BGH: Objektiver Erklärungswert einer vom Geschäftsführer einer GmbH für diese abgegebenen Erklärung

Gibt ein Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf deren Geschäftspapier eine Erklärung ab, die Wirkung auf die Vertragsbeziehungen der Gesellschaft entfalten soll, geht der objektive Erklärungswert einer solchen Erklärung grundsätzlich dahin, dass diese im Namen der Gesellschaft abgegeben werden soll.

BGH, Urteil vom 18.3.2025 – II ZR 77/24

(Amtlicher Leitsatz)