Die finanziellen Interessen der EU und der europäische Binnenmarkt sind bei Importen nicht ausreichend vor einer Hinterziehung der Mehrwertsteuer (MwSt.) geschützt, wenn vereinfachte Zollverfahren angewandt werden.

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Die finanziellen Interessen der EU und der europäische Binnenmarkt sind bei Importen nicht ausreichend vor einer Hinterziehung der Mehrwertsteuer (MwSt.) geschützt, wenn vereinfachte Zollverfahren angewandt werden.