OFD Baden-Württemberg: Einsprüche und AdV zur Grundsteuer

Informationen zu Einsprüchen und Aussetzung der Vollziehung zur Grundsteuer

Bei Einsprüchen und Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung zur Grundsteuer beachten Sie bitte, dass

  • Einsprüche gegen ergangene Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide nur innerhalb einer einmonatigen Einspruchsfrist zulässig sind.
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