Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Zulässigkeit von Betriebsversammlungen am Flughafen

Die Arbeitgeberin, ein privates Unternehmen für Sicherheitsdienstleistungen, welches zuletzt ca. 1.450 Arbeitnehmer beschäftigte, führt an einem Flughafen in Nordrhein-Westfalen mit öffentlichrechtlich beliehenen Luftsicherheitsassistenten die Passagier- und Gepäckkontrollen durch.