Berlin: (hib/BAL) Die Auswirkungen des Bundeshaushalts und der Finanzplanung sowie der Erhöhung steuerrechtlicher Freibeträge für die Jahre 2025 bis 2028 auf die Mehr- und Mindereinnahmen der öffentlichen Haushalte ergibt sich aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/12400). Eine Aufteilung nach Bundesländern liegt nicht vor. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12808) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12596).