Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Ampel teils für verfassungswidrig erklärt. Nach den Karlsruher Richtern darf die Grundmandatsklausel nicht einfach gekippt werden. Hingegen haben sie die von der Koalition gewollte Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten bestätigt. Ziel der Ampel war es ursprünglich, die Größe des Bundestags auf 630 festzuschreiben.