Weitere Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 Außensteuergesetz (AStG) für das Feststellungsjahr 2022, dem ein Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft zugrunde liegt, das nach dem 31. Dezember 2021 beginnt

Dieses BMF-Schreiben ergänzt die BMF-Schreiben vom 11. September 2023, BStBl I S. 1581, und vom 23. Juni 2022, BStBl I S. 938.

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