Die Arbeitsmarktzulassung ist ein Teil des Visumsprozesses, den Personen aus Drittstaaten durchlaufen müssen, wenn sie in Deutschland arbeiten möchten. Die BA entscheidet über ihre Zulassung zum Arbeitsmarkt. Dazu wird sie im Regelverfahren von den Visastellen oder den Ausländerbehörden eingeschalten. In bestimmten Fällen kann die BA aber bereits vorab prüfen – also bevor eine Person ein Visum beantragt, ob die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in Deutschland erfüllt sind.