Das Bundeskabinett hat am 24. April 2024 die Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 beschlossen. Damit werden die gesetzlichen Renten – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates – in den alten und neuen Ländern zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent steigen. Die Rentenanpassung liegt damit im dritten Jahr in Folge oberhalb von vier Prozent.