Berlin: (hib/BAL) Über Details zur geplanten Abschaffung der Steuerklassen III und V kann die Bundesregierung derzeit noch keine Angaben machen. „Die regierungsinternen Beratungen zur Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag zur Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren dauern an“, schreibt sie in ihrer Antwort (20/10931) auf eine Kleine Anfrage (20/10787) der CDU/CSU-Fraktion und erklärt weiter: „Aussagen über die Aufnahme in ein Gesetzgebungsverfahren, das Inkrafttreten sowie mögliche finanzielle Auswirkungen können aus diesem Grund aktuell nicht gemacht werden.“