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BFH: Übermittlung elektronischer Dokumente durch einen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

BFH, Beschluss vom 2.2.2024 – VI S 23/23

NV: Ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der gegenüber dem Gericht auch unter der Berufsbezeichnung „Steuerberater“ auftritt, ist zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs verpflichtet.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2024-469-5