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Vorschläge der Bundessteuerberaterkammer zur Reform des Umsatzsteuerverfahrensrechts

Inhalt des Schreibens: […] das derzeit geltende Steuerverfahrensrecht wird dem Prinzip der Neutralität der Umsatzsteuer als Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug oftmals nicht gerecht. Zwar existiert es als theoretisches Prinzip aber in der Steuerfestsetzung findet es sich regelmäßig nicht wieder. Vielfach sieht sich die Unternehmerschaft großen Rechtsunsicherheiten ausgesetzt, die z. B. auf uneinheitlichen und sich widersprechenden rechtlichen Bewertungen der jeweiligen Finanzämter beruhen. Es bedarf daher aus Sicht der Bundessteuerberaterkammer dringend einer Reform des Umsatzsteuerverfahrensrechts, um einerseits die steuerpflichtigen Unternehmer und deren Berater zu entlasten und andererseits den Bürokratieabbau auf Seiten der Finanzverwaltung weiter effektiv voranzutreiben.

In dem beigefügten Positionspapier wird die Problematik zunächst anhand von Beispielen aufgezeigt und der Status-Quo analysiert. Sodann werden konkrete Vorschläge für die Anpassung des Umsatzsteuerverfahrensrechts gemacht.

Die Bundessteuerberaterkammer hatte die Vorschläge bereits im Jahr 2021 beim BMF eingereicht. Wir möchten insoweit nochmals mit Nachdruck darum bitten, diese nun aufzugreifen und für die Praxis wichtige Reformschritte für das Umsatzsteuerverfahrensrecht einzuleiten.  […]

(BStBK, Schreiben vom 20.2.2024 / pdf zum Download)