Maskenpflicht in den Fussgaengerzonen und oeffentlichen Plaetzen in Muenchen am 11.11.2020. Junge Frau mit Alltagsmaske,Personen gehen mit Mundschutz,Maske durch Innenstadt,Kaufinger Strasse.Neuhauser Strasse, MODEL RELEASED *** Mask obligation in pedestrian zones and public places in Munich on 11 11 2020 Young woman with everyday mask, people walking with face mask, mask through city center, Kaufinger Strasse Neuhauser Strasse, MODEL RELEASED

BT: Kein erleichterter Verlustvortrag wegen der Corona-Krise

Die Bundesregierung plant derzeit nicht, die Möglichkeit zum Verlustvortrag bei der Körperschaftsteuer wegen der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu erweitern. Dies erklärt sie in ihrer Antwort (19/23866) auf eine Kleine Anfrage (19/23474) der FDP-Fraktion. Diese hatte insbesondere nach erweiterten Möglichkeiten gefragt, das teilweise oder vollständige Entfallen des Verlustvortrags nach einem Beteiligungserwerb, der sich als verlustbringend erweist, zu verhindern. Dazu erklärt die Bundesregierung, der Gesetzgeber habe mit der Konzernklausel, der Stille-Reserven-Klausel, der Sanierungsklausel sowie mit § 8d KStG „hinreichend Möglichkeiten zum Erhalt der bisher nicht genutzten Verluste im Fall eines Anteilseignerwechsels geschaffen“. Genannter § 8d, der Körperschaften die Möglichkeit geben soll, das teilweise oder vollständige Entfallen des steuerlichen Verlustvortrags nach einem schädlichen Beteiligungserwerb zu verhindern, steht im Mittelpunkt der FDP-Anfrage. Dabei geht es darum, ob seine Anwendbarkeit unter den Bedingungen der Krise erweitert werden soll. Gegen eine solche Rechtsänderung spricht sich die Regierung in ihrer Antwort aus.

(Quelle: hib-Mitteilung Nr. 1294/2020 vom 24.11.2020)