BFH, Beschluss vom 14.11.2023 – IV S 24/23
NV: Eine Entscheidung über den Antrag auf Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts (FG) bedarf keiner Kostenentscheidung. Dies gilt bei antragsgemäßer Bestimmung des zuständigen FG ebenso wie bei Zurückweisung des Antrags.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BBL2023-2710-7