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BGH: Dieselverfahren – Kein Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten neben Differenzschaden

BGH, Urteil vom 16.10.2023 – VIa ZR 14/22

§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV gewähren dem Käufer eines vom sogenannten Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs gegen den Fahrzeughersteller neben dem der Höhe nach auf 15 % des gezahlten Kaufpreises begrenzten Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens keinen Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten.

(Amtlicher Leitsatz)