Konstanz, Deutschland - 15. November 2020: Laub sammelt sich auf der Terasse des Restaurant Hafenmeister im Hafen Konstanz an. Es ist wegen den bundesweiten Massnahmen und dem zur Zeit laufenden Mini-Lockdown geschlossen. Viele Gastwirte kämpfe ums überleben. Europa

LG Frankfurt a. M.: Corona-bedingte Ladenschließung – Mietzahlungspflicht bleibt generell bestehen

Mit Urteil vom 2.10.2020 – 2-15 O 23/20 – hat das LG Frankfurt a. M., entschieden: 1. In der staatlich verordneten Schließung der Verkaufsstätten des Einzelhandels im Zuge der Corona-Epidemie liegt kein Mangel der Mietsache i.S.v. § 536 Abs. 1 S. 1 BGB.

2. Durch die staatlich verordnete Schließung der Verkaufsstätten des Einzelhandels im Zuge der Corona-Epidemie wird dem Gewerberaumvermieter die Gebrauchsgewährung nicht gemäß § 275 Abs. 1 BGB unmöglich.

3. Die staatlich verordnete Schließung der Verkaufsstätten des Einzelhandels im Zuge der Corona-Epidemie kann erst dann zu einem Anspruch auf Anpassung des Vertrags unter dem Gesichtspunkt der Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB führen, wenn es aufgrund dessen für den Gewerberaummieter zu existentiell bedeutsamen Folgen kommt.

Ähnlich bereits LG Zweibrücken, 11.9.2020 – HK O 17/20, BB 2020, 2450 ff.