ESMA: Mängel in der deutschen Aufsicht der Wirecard-Finanzberichterstattung

-tb- Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) hat am 3.11.2020 die Ergebnisse ihres Peer Reviews veröffentlicht, in der die Ereignisse, die zur Insolvenz der Wirecard AG führten, sowie die aufsichtsrechtliche Reaktion der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) bewertet wurden. Der Peer Review konzentriert sich auf die Anwendung der Richtlinien zur Durchsetzung von Finanzinformationen (Guidelines on Enforcement of Financial Information – GLEFI) durch BaFin und DPR sowie auf Hindernisse für die Wirksamkeit des deutschen zweistufigen Aufsichtssystems für die Finanzberichterstattung im spezifischen Kontext des Wirecard-Falls. Die im Peer Review genannten Mängel beziehen sich auf die folgenden Bereiche: die Unabhängigkeit der BaFin von Emittenten und Regierung, die Marktüberwachung sowohl durch die BaFin als auch durch die DPR, die Prüfverfahren der DPR und die Wirksamkeit des Aufsichtssystems im Bereich der Finanzberichterstattung. Der Peer Review gibt Empfehlungen zur Behebung der Mängel. Die zugehörige Pressemitteilung ist unter https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-identifies-deficiencies-in-german-supervision-wirecard%E2%80%99s-financial verfügbar.