Eine drohende Insolvenzwelle von Unternehmen in der Corona-Krise soll verhindert werden. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/23696) und schlägt darin vor allem eine Ausweitung der Verlustverrechnung für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 im Sinne einer „negativen Gewinnsteuer“ vor. Dabei soll der Verlustrücktrag auf die drei (bisher einer) vorangegangene Veranlagungszeiträume und auf Höchstbetragsgrenzen von 30 Mio. Euro statt bisher fünf Mio. Euro bei Einzelveranlagung und von 60 Mio. Euro statt zehn Mio. Euro bei Zusammenveranlagung erweitert werden.
Unter Bezugnahme auf Berechnungen der Deutschen Bundesbank schreibt die FDP-Fraktion, dass sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen bis zum ersten Quartal 2021 um 35 Prozent erhöhen könnte. Bei einer sich möglicherweise vertiefenden Wirtschaftskrise etwa im Zuge einer zweiten Welle der Pandemie könnten zusätzlich sich selbst verstärkende Abwärtsspiralen entstehen. Dies würde zu einem noch höheren Anstieg der Insolvenzzahlen führen. Dazu dürfe es nicht kommen, fordert die FDP-Fraktion. Mittlerweile würden Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände, Wirtschaftsforschungsinstitute und auch Parteien darauf hinweisen, dass die leicht verbesserten Regeln zur Verlustverrechnung nicht ausreichen würden, um den deutschen Unternehmen wirksam zu helfen und die drohende Insolvenzwelle abzuwehren. Denn für viele Unternehmen stelle sich bereits die Frage, wie sie die staatlich gewährten Liquiditätshilfen künftig zurückzahlen könnten. Gebraucht werde daher jetzt eine echte steuerliche Entlastung von den coronabedingten Unternehmensverlusten, um Überschuldungssituationen zu verhindern.
(Quelle: hib-Mitteilung Nr. 1164/2020 vom 29.10.2020)