IDW: IDW PH 9.970.64 – Prüfung der Konzessionsabgabenabrechnung

Der Energiefachausschuss (EFA) hat den Prüfungshinweis „Besonderheiten der Prüfung der Konzessionsabgabenabrechnung Strom gegenüber einer Gemeinde (IDW PH 9.970.64)“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW)  am 7.9.2020 verabschiedet. Bisher gibt es vier IDW-Prüfungshinweise zu Prüfungen im Zusammenhang mit der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) und zwar im Hinblick auf den Grenzpreisvergleichs Strom (IDW PH 9.970.60 und IDW PH 9.970.61), die Abrechnung des Weiterverteilers (IDW PH 9.970.62) sowie die Schachlaststrom (IDW PH 9.970.63). Die Erkenntnisse aus diesen Prüfungen fließen in die Konzessionsabgabenrechnung Strom des Netzbetreibers gegenüber der jeweiligen Gemeinde ein. Mit dem IDW PH 9.970.64 liegt nunmehr ein korrespondierender IDW Prüfungshinweis für deren Prüfung vor. Da aufgrund der auslegungsbedürftigen Vorgaben der KAV und der bisher fehlenden Rechtsprechung Unsicherheiten über den Inhalt und Umfang einer Konzessionsabgabenabrechnungen Strom bestehen, enthält der IDW PH 9.970.64 eine Muster mit den Mindestbestandteilen, die die Arbeitsgruppe „Konzessionsabgabenverordnung“ als notwendig erachtet. Vor diesem Hintergrund soll der IDW-Prüfungshinweis dem Berufsstand auch Hilfestellung bei Prüfungen von Konzessionsabgabenabrechnungen Strom durch Anwendungshinweise, Beispiele und Formulierungsvorschläge geben. Damit der IDW PH 9.970.64 eine ausreichende Akzeptanz auf Seiten der Netzbetreiber und Gemeinden erfährt, wurde den einschlägigen Verbänden im Rahmen der Erarbeitung die Gelegenheit der Stellungnahme und Diskussion eingeräumt. Um den Netzbetreibern ausreichend Zeit zu geben, ihre Systeme ggf. anzupassen, ist der IDW PH 9.970.64 erstmals bei Prüfungen der Konzessionsabgabenabrechnung Strom über Abrechnungszeiträume anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2020 beginnen. Eine freiwillige frühere Anwendung ist jedoch möglich. In Abhängigkeit von dem Zeitpunkt, ab wann der IDW-Prüfungsstandard „Prüfung von Abschlüssen, die nach Rechnungslegungsgrundsätzen für einen speziellen Zweck aufgestellt wurden (IDW PS 480)“ sowie der IDW-Prüfungsstandard „Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteilen (IDW PS 490)“ durch einen ISA [DE] 800 und ISA [DE] 805 ersetzt werden, kann die Notwendigkeit bestehen, den im vorliegenden IDW PH 9.970.64 enthaltenen Formulierungsvorschlag für einen Prüfungsvermerk noch vor seinem Inkrafttreten zu ändern. In einem weiteren Schritt arbeitet die Arbeitsgruppe nunmehr an IDW Prüfungshinweisen im Zusammenhang mit den Konzessionsabgaben Gas. IDW PH 9.970.64 wird in Heft 11/2020 der IDW-Mitgliederzeitschrift „IDW Life“ veröffentlicht werden.

(IDW Aktuell vom 30.10.2020)