Mancher verdient sich über Online-Vermietungsportale etwas dazu. Wer das an der Steuer vorbei macht, für den kann es teuer werden. Auf Basis eines erfolgreich durchgesetzten Auskunftsanspruchs durch die Hamburger Finanzverwaltung (den diese federführend für Bundes- und Landesbehörden geltend gemacht hatte) musste ein bekanntes, weltweit agierendes Online-Immobilienvermittlungsportal entsprechende Daten an den Fiskus zu steuerlichen Kontrollzwecken übermitteln.
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