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BGH: Zinssatz-Swap-Vertrag – Zur Kündigung im Zusammenhang mit einem variabel verzinslichen Darlehensvertrag

BGH, Urteil vom 14. März 2023 – XI ZR 420/21

a) Ein im Zusammenhang mit einem variabel verzinslichen Darlehensvertrag geschlossener Zinssatz-Swap-Vertrag mit fester Laufzeit ist weder in direkter noch in analoger Anwendung von § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB ordentlich kündbar.

b) Wenn die Bank für den Fall einer vorzeitigen Auflösung des Zinssatz-Swap-Vertrags den negativen Marktwert als Ablösebetrag verlangt, stellt dies keine Erschwerung im Sinne des § 489 Abs. 4 Satz 1 BGB hinsichtlich des ordentlichen Kündigungsrechts betreffend den Darlehensvertrag dar.

(Amtliche Leitsätze)