Der FAB hat am 29.09.2022 die finale neu gefasste IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 21, 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen (IDW RS HFA 33) verabschiedet.
Die ursprünglich aus dem Jahr 2010 stammende IDW Verlautbarung wurde an die durch das BilRUG geänderte Gesetzeslage angepasst.
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