Verordnung über ergänzende Bestimmungen zur Nutzung nicht verfügbarer Werke nach dem Urheberrechtsgesetz und dem Verwertungsgesellschaftengesetz (NvWV)

Mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt gelten im deutschen Urheberrecht seit dem 7. Juni 2021 unter anderem neue Vorschriften für die Nutzung nicht verfügbarer Werke durch Kulturerbe-Einrichtungen.