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Bayerischer Finanzminister Füracker: Digitalisierung bei der Mehrwertsteuer – Bund muss sich bei EU-Reform aktiv einbringen

Bayerns Finanzminister Albert Füracker zur aktuellen Diskussion auf europäischer Ebene, neue Vorgaben für die Übermittlung von transaktionsbezogenen Daten (eRechnungen) einzuführen: „Insbesondere im Steuerrecht können Effizienzgewinne und Synergieeffekte durch digitale Prozesse erzielt werden. Eine EU weite Verpflichtung zu eRechnungen bei der Umsatzsteuer im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen erleichtert die Bekämpfung des vielfach grenzüberschreitenden Steuerbetrugs. Die Umstellung auf digitale Rechnungen bedeutet allerdings auch erheblichen Aufwand für Wirtschaft und Verwaltung. Das Gelingen des Projekts setzt daher eine enge Abstimmung zwischen allen Beteiligten voraus. Nur auf diese Weise kann ein funktionierendes Konzept für eRechnungen in Deutschland erstellt und umgesetzt werden. Der Bund muss bei der anstehenden Reform die Länder weiterhin eng einbinden und die Spitzenverbände der Wirtschaft frühzeitig in den Dialog einbeziehen. Der Bundesfinanzminister muss die deutschen Interessen zur EU-Reform der Mehrwertsteuer bei der EU-Kommission aktiv einbringen!“

Die Einführung einer Verpflichtung zur Ausstellung von eRechnungen bei der Umsatzsteuer ist ein wichtiger Schritt in das digitale Zeitalter. Auf Initiative Bayerns beschäftigt sich die Finanzministerkonferenz im Rahmen der morgigen Sitzung mit diesem wichtigen Digitalisierungsthema. Die künftigen Vorgaben aus Brüssel werden schon bald die entscheidenden Mindeststandards für die nationalen Systeme der EU-Mitgliedstaaten festlegen. Nach Schätzungen dürften in Deutschland pro Jahr mehr als zwei Milliarden Rechnungen allein im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen ausgestellt werden.

(Quelle: PM StMFLH Nr. 195 vom 22.6.2022)