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DRSC: Stellungnahme zum EFRAG DP „Bessere Informationen über immaterielle Werte“

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 30.6.2022 an die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) seine unter www.drsc.de abrufbare Stellungnahme zum Diskussionspapier Bessere Informationen über immaterielle Werte – Welcher Weg ist der Beste?“ übermittelt. In dem Diskussionspapier erörtert die EFRAG drei mögliche Ansätze für eine bessere Berichterstattung über immaterielle Werte. In seiner Stellungnahme spricht sich das DRSC im Hinblick auf das breite Spektrum unterschiedlicher immaterieller Werte und Ressourcen dafür aus, die drei Ansätze zu kombinieren. Das größte Potential sieht das DRSC allerdings in dem im Diskussionspapier dargestellten zweiten Ansatz bezüglich der Aufnahme von Abgabepflichten zu spezifischen immateriellen Werten. Weiterhin hebt das DRSC in seiner Stellungnahme die Notwendigkeit einer kohärenten, konsistenten und integrierten Berichterstattung über immaterielle Werte hervor. Eine Verknüpfung mit der Nachberichtsberichterstattung wird als äußerst wichtig herausgestellt. Darüber hinaus fordert das DRSC, weitere Aktivitäten des EFRAG-Projekts mit den finalen CSRD-Bestimmungen und künftigen ESRS sowie den Aktivitäten von IASB und ISSB abzustimmen. Divergierende Anforderungen sollten vermieden werden. Weitere Befassungen der DRSC-Fachausschüsse mit der Berichterstattung über immaterielle Werte zeichnen sich mit Blick auf die CSRD, die Überarbeitung des Practice Statement „Management Commentary“, das künftige Forschungsprojekt des IASB zu immateriellen Vermögenswerten und insbesondere auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung ab. In seiner Stellungnahme bezeichnet das DRSC das Diskussionspapier daher als einen wertvollen Beitrag zu den bevorstehenden Diskussionen und den sich abzeichnenden neuen Berichtspflichten.

(www.drsc.de)