IMAGO / Westend61

© IMAGO / Westend61

9 AZR 248/21 – Das Bundesarbeitsgericht

Ein „Rentenverlust“ wegen eines „vorzeitigen Rentenbeginns“ iSv. § 6 Abs. 2 Satz 1 KonzernAtzTV in Gestalt von versicherungsmathematischen Abschlägen kann bei Bezug der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach §§ 38, 236b SGB VI nicht eintreten.