Ein „Rentenverlust“ wegen eines „vorzeitigen Rentenbeginns“ iSv. § 6 Abs. 2 Satz 1 KonzernAtzTV in Gestalt von versicherungsmathematischen Abschlägen kann bei Bezug der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach §§ 38, 236b SGB VI nicht eintreten.
![IMAGO / Westend61](https://betriebs-berater.com/wp-content/uploads/2022/01/imago0122698194h-820x410.jpg)
© IMAGO / Westend61