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FinMin NRW: Nordrhein-Westfalen und Bayern fordern vom Bund die Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer und den vollständigen Ausgleich der kalten Progression

Die Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer sowie den vollständigen Ausgleich der kalten Progression fordern der Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Lutz Lienenkämper, und der Staatsminister der Finanzen des Freistaats Bayern, Albert Füracker. In den Anträgen im Finanzausschuss des Bundesrats vom 24.3.2022 machen die Länder gemeinsam deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger in der aktuell wirtschaftlich angespannten Situation mit exorbitant steigenden Sprit- und Energiepreisen steuerlich entlastet werden müssen.

Lutz Lienenkämper, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen und Albert Füracker, Staatsminister der Finanzen des Freistaats Bayern fordern gemeinsam: „Das Steuerrecht kann und muss seinen Beitrag dazu leisten, dass der Staat alles unternimmt, die aktuelle Situation zu entschärfen und nicht noch zu befeuern.“

Als gemeinsames Anliegen fordern die Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern eine spürbare Entlastung für Pendler. Insbesondere Bürgerinnen und Bürger mit langen Arbeitswegen vornehmlich im ländlichen und suburbanen Raum sind bereits ab dem 1. Entfernungskilometer von den hohen Benzin- und Dieselpreisen betroffen. Deshalb soll die geplante Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent nicht erst ab dem 21. Entfernungskilometer gelten, sondern direkt ab dem ersten Kilometer.

Darüber hinaus soll es künftig eine dynamische Anhebung der Entfernungspauschale geben, die insbesondere auch den jährlich steigenden CO2-Preis berücksichtigt.

Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Auftrag des Arbeitgebers für berufliche Fahrten bzw. Dienstfahrten ihren privaten Pkw einsetzen, sind von den stark gestiegenen Spritpreisen erheblich betroffen. In diesen Fällen leistet der Arbeitgeber regelmäßig einen steuerfreien Aufwandsersatz in Höhe der Kilometerpauschale von 30 Cent je gefahrenem Kilometer. Diese Pauschale ist ebenfalls an die aktuellen Preisverhältnisse anzupassen.

Die stark gestiegenen Verbraucherpreise belasten die Bürgerinnen und Bürger zunehmend. Die Inflationsrate hat im Dezember 2021 mit 5,3 Prozent den höchsten Wert seit fast 30 Jahren erreicht.

Nordrhein-Westfalen und Bayern fordern daher vom Bund im weiteren Gesetzgebungsverfahren zum Steuerentlastungsgesetz, die Eckbeträge des Lohn- und Einkommensteuertarifs noch für das Jahr 2022 so anzupassen, dass die Auswirkungen der kalten Progression vollständig ausgeglichen werden. Darüber hinaus ist es notwendig, dass der Lohn- und Einkommensteuertarif künftig jährlich überprüft und entsprechend angepasst wird. Damit können die Auswirkungen der kalten Progression künftig kurzfristig ausgeglichen werden.

(Quelle: PM FinMin NRW vom 23.3.2022)