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EU-Kommission: Verbesserung der Schutzvorschriften für Kleinanleger geplant – öffentliche Konsultation eingeleitet

Die EU-Kommission hat am 21.2.2022 eine gezielte Konsultation eingeleitet, um Meinungen darüber einzuholen, wie Kleinanleger in der Europäischen Union besser gefördert werden können. Obwohl Europa eine der höchsten individuellen Sparquoten der Welt aufweist, ist die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten im Vergleich zu anderen Volkswirtschaften nach wie vor sehr gering. Aus diesem Grund bereitet die Kommission eine neue Strategie für Kleinanleger vor, die auf eine ganzheitliche Betrachtung der Anlegerschutzvorschriften abzielt. Ziel ist insbesondere die Verbesserung der so genannten Eignungs- und Angemessenheitstests, mit denen die Profile der Anleger bewertet werden. Die Konsultation soll auch untersuchen, ob Kleinanleger von einer neuen Art der Eignungsprüfung profitieren würden, die sich auf ihre Situation und ihre Anlagebedürfnisse konzentriert und sie auf ihrem Anlageweg besser unterstützen könnte. Die Konsultation läuft bis zum 21. März. Die eingegangenen Rückmeldungen werden für die Ausarbeitung der kommenden Strategie für Kleinanleger verwendet.

(Newsletter EU-Kommission vom 21.2.2022)