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BFH: Geschäftsveräußerung im Ganzen

Der BFH hat mit Beschluss vom 7.12.2021 – XI B 11/21 – entschieden:

1. NV: Aus einer Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG ergibt sich keine Gesamtrechtsnachfolge.

2. NV: Die umsatzsteuerrechtliche Einzelrechtsnachfolge betrifft die im Rahmen einer Geschäftsveräußerung übertragenen Gegenstände.

(amtliche Leitsätze)

Volltext BB-Online BBL2022-405-6