OLG Karlsruhe: Dieselskandal – kein Anspruch des Erwerbers eines betroffenen Kfz auf Deliktszinsen

Mit Urteil vom 10.11.2020 – 17 U 635/19 – hat das OLG Karlsruhe entschieden: 1. Ein Erwerber eines vom „Dieselskandal“ betroffenen Fahrzeugs hat keinen Anspruch auf Deliktszinsen gemäß § 849 BGB (Anschluss an BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 – VI ZR 354/19 -, juris Rn. 17 ff.).
2. Ein Anspruch auf Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins gem. §§ 291, 288 Abs. 1 BGB ab Rechtshängigkeit steht dem Erwerber eines solchen Fahrzeugs nicht nur aus dem ausgeurteilten Schadensersatzbetrag zu, …

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