Im Rahmen der Inkongruenzanfechtung ist die verfrühte Leistung im Ganzen zurück zu gewähren, nicht nur in Höhe des Nutzungsvorteils (Zwischenzinses). BGH, Urteil vom 14.11.2024 – IX ZR 13/24 (Amtlicher Leitsatz)
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Im Rahmen der Inkongruenzanfechtung ist die verfrühte Leistung im Ganzen zurück zu gewähren, nicht nur in Höhe des Nutzungsvorteils (Zwischenzinses). BGH, Urteil vom 14.11.2024 – IX ZR 13/24 (Amtlicher Leitsatz)
WeiterlesenEine Rechtshandlung, mit der eine Schuldnerin für eine Forderung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Rückgewähr eines Darlehens Befriedigung gewährt, ist nicht allein deswegen gegenüber dem Gesellschafter der Schuldnerin anfechtbar, […]
WeiterlesenBGH, Urteil vom 8.2.2024 – IX ZR 2/22 Die Geltendmachung eines Insolvenzanfechtungsanspruchs auf Rückgewähr gezahlter Einfuhrumsatzsteuer verstößt nicht gegen Treu und Glauben. (Amtlicher Leitsatz)
WeiterlesenBGH, Beschluss vom 18.4.2023 – II ZR 37/22 Der Gesellschafter kann gegen die Inanspruchnahme aus einem vor dem 1. November 2008 entstandenen Erstattungsanspruch nach den sog. Rechtsprechungsregeln entsprechend §§ 30, […]
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