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BGH: Möglicher Einwand des Gesellschafters gegen Inanspruchnahme aus Erstattungsanspruch nach sog. Rechtsprechungsregeln entsprechend §§ 30, 31 GmbHG a. F.

BGH, Beschluss vom 18.4.2023 – II ZR 37/22

Der Gesellschafter kann gegen die Inanspruchnahme aus einem vor dem 1. November 2008 entstandenen Erstattungsanspruch nach den sog. Rechtsprechungsregeln entsprechend §§ 30, 31 GmbHG in der bis zum 31. Oktober 2008 geltenden Fassung gemäß § 242 BGB einwenden, dass das zu Erstattende im Hinblick auf einen Darlehensrückzahlungsanspruch gleich wieder zurückzugewähren wäre.

(Amtlicher Leitsatz)

Gesellschafter, Erstattungsanspruch, Rückgewähr