BGH: OBI-Orange

a) Bei Waren oder Dienstleistungen, an denen bei jedem Verbraucher ein Bedarf entstehen kann (hier: Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich von Bau- und Heimwerkerartikeln), zählt die Gesamtbevölkerung zu dem angesprochenen Verkehr. b) […]

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