Art. 107 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass eine Befreiung von der Mehrwertsteuer für Leistungen, die nicht anderweitig steuerfrei sind und zwischen Unternehmen erbracht werden, die überwiegend Bank‑, Versicherungs- […]
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Art. 107 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass eine Befreiung von der Mehrwertsteuer für Leistungen, die nicht anderweitig steuerfrei sind und zwischen Unternehmen erbracht werden, die überwiegend Bank‑, Versicherungs- […]
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– Vergleichbarkeit einer grenzüberschreitenden Situation mit einer inländischen Situation (Österreichisches Vorabentscheidungsersuchen) EuGH, Urteil vom 30.4.2025 – C-602/23 Art. 63 AEUV ist dahin auszulegen, dass eine nationale Regelung, die bewirkt, dass […]
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