Mit Urteil vom 2.10.2020 – 2-15 O 23/20 – hat das LG Frankfurt a. M., entschieden: 1. In der staatlich verordneten Schließung der Verkaufsstätten des Einzelhandels im Zuge der Corona-Epidemie liegt kein Mangel der Mietsache i.S.v. § 536 Abs. 1 S. 1 BGB …
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