In seiner unter www.drsc.de abrufbaren Stellungnahme ist das DRSC hinsichtlich der vorgeschlagenen Angaben der Meinung, dass diese in der Lage sind, nützlichere Informationen für Investoren zu liefern und somit den […]
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In seiner unter www.drsc.de abrufbaren Stellungnahme ist das DRSC hinsichtlich der vorgeschlagenen Angaben der Meinung, dass diese in der Lage sind, nützlichere Informationen für Investoren zu liefern und somit den […]
WeiterlesenDer IFRS-Fachausschuss (FA) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) setzte seine Erörterung des Entwurfs der Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapiers DP/2020/1 „Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment“ fort. Im Fokus der […]
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