In seiner unter www.drsc.de abrufbaren Stellungnahme ist das DRSC hinsichtlich der vorgeschlagenen Angaben der Meinung, dass diese in der Lage sind, nützlichere Informationen für Investoren zu liefern und somit den […]
Weiterlesen
In seiner unter www.drsc.de abrufbaren Stellungnahme ist das DRSC hinsichtlich der vorgeschlagenen Angaben der Meinung, dass diese in der Lage sind, nützlichere Informationen für Investoren zu liefern und somit den […]
WeiterlesenDer IFRS-Fachausschuss (FA) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) setzte seine Erörterung des Entwurfs der Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapiers DP/2020/1 „Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment“ fort. Im Fokus der […]
Weiterlesen