Allein der Umstand, dass zur Bestimmung der zutreffenden Höhe des steuerlichen Einlagekontos nicht die mechanische Übernahme der im Jahresabschluss angegebenen Kapitalrücklage ausreicht, sondern auf einer zweiten Stufe noch weitere Sachverhaltsermittlungen […]
Weiterlesen![IMAGO / Panthermedia](https://betriebs-berater.com/wp-content/uploads/2022/06/imago0139649469h-360x270.jpg)