Der Arbeitgeber kann zur Umsetzung der ihn treffenden arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen berechtigt sein, auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts Corona-Tests einseitig anzuordnen. Zum Beitrag «Corona-Testpflicht für Arbeitnehmer – Das Bundesarbeitsgericht» […]
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