Das Arbeitsgericht Berlin hat am 02.09.2026 in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes den Notdienstplan für 15 Bereiche der Charité an drei Standorten festgelegt, die von dem dreitägigen Warnstreik der Gewerkschaft […]
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Das Arbeitsgericht Berlin hat am 02.09.2026 in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes den Notdienstplan für 15 Bereiche der Charité an drei Standorten festgelegt, die von dem dreitägigen Warnstreik der Gewerkschaft […]
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