Im Blickpunkt

Bei der Prüfung von Zusammenschlüssen und in den meisten Kartellfällen müssen für die Abgrenzung der relevanten Märkte die Bereiche bzw. Gebiete ermittelt werden, in denen Unternehmen miteinander im Wettbewerb stehen (vgl. PM EU-Kommission – Vertretung in Deutschland – vom 8.2.2024). Die Europäische Kommission hat eine überarbeitete Bekanntmachung über die Abgrenzung des relevanten Marktes angenommen. …

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